Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA): § 31 Sonderurlaub

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Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA): § 31 Sonderurlaub

 

§ 31 Sonderurlaub

Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Gehalts Sonderurlaub erhalten.


Neu aufgelegt: Oktober 2025


Red 20240116

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