TV-Bund: Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dinstes (TVPöD) - Übersicht -

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Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD)

 

vom 27. Oktober 2009, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 22. April 2023

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat,
und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand,
einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften] *)
andererseits
wird Folgendes vereinbart:

*) Vertragschließende Gewerkschaften sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die zugleich
für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt, und zum anderen der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb). Mit beiden Gewerkschaften wurden getrennte, aber inhaltsgleiche Tarifverträge abgeschlossen.

 

Inhalsübersicht

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Praktikantenvertrag, Nebenabreden

§ 3 Probezeit

§ 4 Ärztliche Untersuchungen

§ 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Haftung, Schutzkleidung

§ 6 Personalakten

§ 7 Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit

§ 8 Entgelt

§ 9 Sonstige Entgeltregelungen

§ 10 Urlaub

§ 11 Entgelt im Krankheitsfall

§ 12 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

§ 13 Vermögenswirksame Leistungen

§ 14 Jahressonderzahlung

§ 15 Beendigung des Praktikantenverhältnisses

§ 16 Zeugnis

§ 17 Ausschlussfrist

§ 18 Inkrafttreten, Laufzeit

 

Anlage (zu § 18 Abs. 4)

1. Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom 13. September 2005 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 31. März 2008.

2. Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt) vom 22. März 1991.

3. Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten (TV Prakt-O) vom 5. März 1991.

4. Tarifvertrag über eine Zuwendung für Praktikantinnen (Praktikanten) vom 12. Oktober 1973.

5. Tarifvertrag über eine Zuwendung für Praktikantinnen/Praktikanten (TV Zuwendung Prakt-O) vom 5. März 1991.

6. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Auszubildende vom 17. Dezember 1970.

7. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Auszubildende (TV VL Azubi-O) vom 8. Mai 1991.



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Red 20240118

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