Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA): Anlage C. Deputatregelung für die Dozentinnen/Dozenten in den Bildungs-und Tagungsstätten der Bundesagentur für Arbeit

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Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV-BA): C. Deputatregelung für die Dozentinnen/Dozenten in den Bildungs-und Tagungsstätten der Bundesagentur für Arbeit

 

C. Deputatregelung für die Dozentinnen/Dozenten in den Bildungs-und Tagungsstätten der Bundesagentur für Arbeit

1. Regeldeputat

1.1 Das von den Dozentinnen und Dozenten zu erfüllende Regeldeputatbeträgt im Kalenderjahr durchschnittlich 25 Deputateinheiten pro Woche. Eine Deputateinheit entspricht 1,56 Arbeitsstunden à 60 Minuten und wird aufgrund der erforderlichen Vor-und Nachbearbeitungszeit durch eine Unterrichtseinheit à 45 Minuten erfüllt. Grundsätzlich soll das Unterrichtsvolumen täglich acht Unterrichtseinheiten nicht übersteigen.

1.2 Wird das Regeldeputat unter Berücksichtigung von Anrechnungstatbeständen über-oder unterschritten, ist ein Ausgleich bis zum Ende des Kalenderjahres (Abrechnungszeitraum) vorzunehmen. Ab dem Jahr 2021 ist eine Unterschreitung innerhalb eines Abrechnungszeitraums nur bis höchstens 25 Deputateinheiten zulässig; bei Überschreitung werden höchstens 25 Deputateinheiten in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen.

1.3 Für Teilzeitbeschäftigte sind die Regelungen entsprechend dem Verhältnis der individuell vereinbarten Arbeitszeit zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter anzuwenden.

2. Anrechnungs-und Ermäßigungstatbestände

2.1 Das Regeldeputat kann durch andere Tatbestände erfüllt oder reduziertwerden. Diese sind wie folgt zu berücksichtigen:

a) Arbeitstage eines Praxisaufenthalts oder Zeiten der individuellenFortbildung (z. B. Dozentenfortbildungen, Teilnahme an Train-the-Trainer-Maßnahmen, Unterrichtshospitationen) werden angerechnet, sofern es sichhierbei um verbindlich vereinbarte Personalentwicklungsmaßnahmenhandelt.

b) Arbeitsstunden, die mit Konzeptentwicklungen belegt sind, dienen bismaximal 120 Stunden pro Kalenderjahr der Erfüllung des Regeldeputats.Vor jedem Auftrag zur Konzeptentwicklung wird der voraussichtlicheZeitaufwand zwischen der zuständigen Führungskraft und der Dozentin /dem Dozenten schriftlich vereinbart.

c) Arbeitsstunden, die mit Prüfungstätigkeiten und der Erstellung undAbnahme von Leistungsnachweisen belegt sind, sind bis zu 12 Arbeitstagen im Kalenderjahr anrechenbar. Im Einzelfall kann mitEinwilligung der zuständigen Führungskraft auch darüber hinaus eineAnrechnung erfolgen.

d) Arbeitsstunden für ausdrücklich übertragene Sonderaufgaben werdenangerechnet.

e) Reisezeiten werden entsprechend der Regelungen des § 11 TV-BAangerechnet.

f) Sonstige Ausfallzeiten (Arbeitsunfähigkeit, Erholungsurlaub,Arbeitsbefreiung / Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge,Wochenfeiertage) reduzieren das zu erbringende Deputat je Ausfalltag um 5 Deputateinheiten.

g) Unterrichtsausfall (Absagen durch den Veranstalter) wird mit der Hälfte derdarauf entfallenden Deputateinheiten angerechnet, sofern keine anderendeputatfähigen Tatbestände ausgeführt werden können.

h) Andere Befähigungsformate mit Vor-und Nachbereitungsaufwand wie z.B.Moderation erfüllen das Deputat wie Unterrichtseinheiten.

i) Arbeitsstunden für die Betreuung virtueller Lernformen (Ansprechpartnerund Lernkoordinatoren) sowie für die Betreuung der Fachausbilder/innenund des nebenamtlichen Lehrpersonals werden angerechnet.

j) Bei Dozentinnen oder Dozenten, die gleichzeitig Lernbegleiterinnen undLernbegleiter sind, erfüllt die Durchführung der individuellen Lernbegleitung(iLB) sowie von Lerngruppen (der qualifizierten Lernbegleiter/innen) dasDeputat wie Unterrichtseinheiten.

2.2 Die Anrechnung von Arbeitszeit auf das Regeldeputat erfolgt mit folgender Maßgabe:

Die Anrechnung von ganzen Arbeitstagen erfolgt in Form von 5 Deputateinheiten pro Tag, bei Teilzeitbeschäftigten entsprechend anteilig. Bei stundenweiser Anrechnung entspricht eine Arbeitsstunde 0,64 Deputateinheiten.

2.3 Für neu angesetzte Dozentinnen und Dozenten sowie Lehrkräfte gilt im ersten Jahr des Ansatzes das Regeldeputat wegen der notwendigen Einarbeitungszeit als erfüllt.



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Red 20240116

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