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Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVdS-L) - Übersicht -

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Tarifvertrag für dual Studierende der Länder in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen (TVdS-L) - Übersicht - 

vom 29.01.2020, in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 9.12.2023

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits
und [den vertragsschließenden Gewerkschaften] *) andererseits wird Folgendes vereinbart:

*) Vertragschließende Gewerkschaften sind die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), die zugleich für die Gewerkschaft der Polizei (GdP), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) handelt, und zum anderen der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb). Mit beiden Gewerkschaften wurden getrennte, aber inhaltsgleiche Tarifverträge abgeschlossen.


Inhaltsverzeichnis

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

§ 2 Ausbildungs- und Studienvertrag, Nebenabreden

§ 3 Probezeit, Kündigung 

§ 4 Ärztliche Untersuchungen

§ 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten

§ 6 Nachweispflichten, Personalakten

§ 7 Wöchentliche und tägliche Ausbildungs- und Studienzeit

§ 8 Studienentgelt und Studiengebühren

§ 8a Unständige Entgeltbestandteile, sonstige Entgeltregelungen

§ 9 Urlaub

§ 10 Ausbildungs- und Studienmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte

§ 11 Familienheimfahrten

§ 12 Schutzkleidung, Ausbildungsmittel

§ 13 Entgelt im Krankheitsfall

§ 14 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen

§ 15 Vermögenswirksame Leistungen

§ 16 Jahressonderzahlung

§ 17 Betriebliche Altersversorgung

§ 18 Beendigung, Verkürzung und Verlängerung

§ 18a Übernahme von Studierenden

§ 19 Abschlussprämie

§ 20 Zeugnis

§ 21 Rückzahlungsgrundsätze

§ 22 Ausschlussfrist 

§ 23 Inkrafttreten, Laufzeit und Übergangsrecht

 


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20250401 /20260316 

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