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Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung - ATV)
vom 1. März 2002, zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 11 vom 10. November 2021
Inhaltsverzeichnis
Präambel
Erster Teil Punktemodell
Abschnitt I Geltungsbereich
§ 1 Geltungsbereich
Abschnitt II Versicherung bei der Zusatzversorgungseinrichtung
§ 2 Pflichtversicherung
§ 3 Beitragsfreie Versicherung
§ 4 Überleitung der Versicherung
Abschnitt III Betriebsrente
§ 5 Versicherungsfall und Rentenbeginn
§ 6 Wartezeit
§ 7 Höhe der Betriebsrente
§ 8 Versorgungspunkte
§ 9 Soziale Komponenten
§ 10 Betriebsrente für Hinterbliebene
§ 11 Anpassung und Neuberechnung
§ 12 Nichtzahlung und Ruhen
§ 13 Erlöschen
Abschnitt IV Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert sind
§ 14 Sonderregelungen für Beschäftigte, die in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht versichert sind
Abschnitt V Finanzierung
§ 15 Finanzierungsgrundsätze und zusatzversorgungspflichtiges Entgelt
§ 16 Umlagen
§ 17 Sanierungsgelder
§ 18 Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren
§ 19 Bonuspunkte
Abschnitt VI Verfahren
§ 20 Pflichten der Versicherten und der Betriebsrentenberechtigten
§ 21 Versicherungsnachweise
§ 22 Zahlung und Abfindung
§ 23 Ausschlussfristen
§ 24 Beitragserstattung
Abschnitt VII Zuschüsse des Arbeitgebers zu anderen Zukunftssicherungssystemen
§ 25 Zuschüsse des Arbeitgebers zu anderen Zukunftssicherungssystemen
Zweiter Teil Freiwillige Versicherung
§ 26 Freiwillige Versicherung
§ 27 Verfahren
Dritter Teil Übergangs- und Schlussvorschriften
Abschnitt I Übergangsregelungen zur Versicherungspflicht
§ 28 Höherversicherte
§ 29 Von der Pflichtversicherung Befreite
Abschnitt II Übergangsregelungen für Rentenberechtigte
§ 30 Am 31. Dezember 2001 Versorgungsrentenberechtigte
§ 31 Am 31. Dezember 2001 Versicherungsrentenberechtigte
Abschnitt III Übergangsregelungen für Anwartschaften der Versicherten
§ 32 Grundsätze
§ 33 Höhe der Anwartschaften für am 31. Dezember 2001 schon und am 1. Januar 2002 noch Pflichtversicherte
§ 34 Höhe der Anwartschaften für am 1. Januar 2002 beitragsfrei Versicherte
Abschnitt IV Schlussvorschriften
§ 35 Sterbegeld
§ 36 Sonderregelungen für die Jahre 2001/2002
§ 37 Sonderregelungen für die VBL
§ 38 Sonderregelung für die VKA
§ 39 Sonderregelungen für das zusatzversorgungspflichtige Entgelt
§ 40 In-Kraft-Treten
Anlage 1 : Geltungsbereich
Anlage 2 : Ausnahmen von der Versicherungspflicht
Anlage 3 : Ausnahmen vom und Sonderregelungen zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt
Anlage 4 : Versicherungsmathematische Grundsätze für die Bewertung der Verpflichtungen im Rahmen der versicherungstechnischen Bilanz
Anlage 5: Altersvorsorgeplan 2001
Änderungstarifvertrag zum
Tarifvertrag Alterversorgung
vom 2. Oktober 2006
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
der dbb tarifunion
– vertreten durch den Vorstand –
andererseits
wird Folgendes vereinbart:
Der TVÜ-L Der TVÜ-L
§
Änderung des ATV
Der Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung -
ATV) vom 1. März 2002, zuletzt geändert durch den Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 15. September 2005, wird wie folgt geändert:
In § 16 Absatz 1 wird folgender Satz 4 angefügt:
„4Der Umlage-Beitrag für die Beschäftigten des Saarlandes beträgt abweichend von Satz 3 ab 1. Januar 2007 1,41 v.H.“
§ 2
In-Kraft-Treten
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2007 in Kraft.
Berlin, den 12. Oktober 2006
Für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder
Der Vorsitzende des Vorstandes
Für die dbb tarifunion
Der 1. Vorsitzende
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öffentlichen Dienst
Red 20240122