Tarifergebnis vom Bund/VKA 2025: Redaktionsverhandlungen endlich beendet

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TVöD Bund / VKA Tarifergebnis 2025 - Redaktionsverhandlungen endlich beendet

Nach acht zähen Verhandlungsrunden in der Redaktion sind die Änderungstarifverträge endlich unterschriftsreif. Es gab intensive Gespräche zwischen der Gewerkschaftsseite, dem Bund und der VKA, die zu einigen Unterschieden bei den Regelungen geführt haben.

Wichtige Eckpunkte:

Jahressonderzahlung: Ab 2027 kann diese in bis zu drei zusätzliche freie Tage umgewandelt werden. Die Umwandlung erfolgt auf Stundenbasis (§ 24 Absatz 3 TVöD) und der Stichtag ist der 1. September des laufenden Kalenderjahres. Hier gibt es einen zu beachtenden Unterschied: Beim Bund werden nicht genommene Tauschtage erstattet. Das steht im Gegensatz zur VKA, bei der die nicht genommenen Tauschtage zum Ende des Jahres verfallen.

Arbeitszeit:

Die Regelungen hinsichtlich der freiwilligen Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit gilt für alle Beschäftigten bei Bund und VKA.

Besonderheiten für Auszubildende:

Übernahme in unbefristete Arbeitsverhältnisse: Die verbesserten Übernahmeregelungen werden leider beim Bund erst ab dem 1. August 2025 und bei der VKA ab 1. Juli 2025 zum Tragen kommen.

Verpflegungsmehraufwand

Ab 1. Juli 2025 wird dieser einheitlich bei vollen Kalendertagen in Höhe von 28 Euro beim Bund gezahlt. Bei der VKA wird dieser nur für den auswärtigen Ausbildungsort, nicht für die auswärtige Berufsschule gezahlt und orientiert sich an den
jeweiligen landesrechtlichen Reisekostenregelungen (i. d. R. 28 Euro).

Weitere wichtige Punkte:

Entgelterhöhung: Nach Abschluss der Verhandlungen kann die Erhöhung der Entgelte endlich rückwirkend ausgezahlt werden. Die sogenannten Zahlbarmachungsrundschreiben – die dafür sorgen, dass die Erhöhungen auch ausgezahlt werden – wurden vom Bund verschickt. Die Auszahlung wird sich aufgrund der Abhängigkeit von einem Dienstleister wohl noch ca. 10 Wochen hinziehen. Durch die unterschiedlichen Arbeitgeber kann die Auszahlung im VKA-Bereich noch zwischen zwei bis zehn Wochen dauern.

Kündigungsschutz:

Für Beschäftigte im Tarifgebiet Ost kommt der besondere Kündigungsschutz ab 1. August 2025 nur für Bundesbeschäftigte. Die Ost-Kommunalen Arbeitgeberverbände verweigern dies weiterhin – auch noch 35 Jahre nach der Wende.

Schicht- und Wechselschichtzulagen:

Bei der Dynamisierung werden Fest-, Mindest- und Sockelbeträge sowie sonstige nicht-lineare Steigerungen berücksichtigt.

Das Vorgehen der Arbeitgeber, die Redaktionsverhandlungen als nachgelagerte Tarifrunden zu nutzen, in denen uns keine Möglichkeit zum Druckaufbau mehr bleibt, kritisieren wir massiv. Das Verhalten der Arbeitgeber werden wir für kommende Tarifrunden auswerten, damit wir in der Zukunft einen entsprechenden Umgang damit entwickeln.

Für die Bundesbeamt:innen fordern wir auch weiterhin die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Abschlusses. 

 

Quelle: Pressemeldung der Gewerkschaft der Polizeit (GdP) "Tarifinfo 8/2025 – 16.07.2025"



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