Aktuelles aus dem Tarifrecht für den öffentlichen Dienst: Hauptausschuss lehnt Mindestlöhne in Callcentern ab - DBB Tarifunion: Zur Verbesserzung der Bezahlung jetzt Tarifverträge anstreben; 07.07.2011

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Aktuelles aus dem Tarifrecht im öffentlichen Dienst:

Hauptausschuss lehnt Mindestlöhne in Callcentern ab
DBB Tarifunion: Zur Verbesserzung der Bezahlung jetzt Tarifverträge anstreben

Der Antrag der dbb tarifunion auf Einführung eines Mindestlohns in externen Callcentern ist vom Hauptausschuss für Mindestarbeitsentgelte abgelehnt worden. Wir nehmen die Entscheidung zur Kenntnis und bedauern, dass dadurch die dringend notwendige Verbesserung der Bezahlung von Callcenter-Mitarbeitern kurzfristig nicht zu erreichen sein wird, sagte Frank Stöhr, 1. Vorsitzender der dbb tarifunion am 7. Juli 2011.

Zur Begründung der Entscheidung hieß es, der Hauptausschuss konnte die vom Gesetz geforderten sozialen Verwerfungen im Bereich der Callcenter nicht feststellen. Stöhr erklärte dazu: Die dbb tarifunion ist nach
wie vor der Überzeugung, dass das Lohngefüge in der Callcenter-Branche nicht akzeptabel ist und dringend verbessert werden muss. Er verwies auf Stundenlöhne der Beschäftigten von 5,75 Euro oder 6,45 Euro und
sagte: Tatsache ist, dass sieben Prozent der Mitarbeiter in externen Callcentern Aufstocker sind, also trotz Vollbeschäftigung zusätzlich Hartz IV in Anspruch nehmen müssen.

Zur Anregung des Hauptausschusses, „die nachdrücklichen Bemühungen von Arbeitgebern im Bereich der Callcenter, sich in tariffähigen Arbeitgeberverbänden zusammenzufinden, weiterzuführen, sagte der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion: Das ist ein klares Signal an die Arbeitgeber der Branche, das wir ausdrücklich unterstützen. Die dbb tarifunion hält am Ziel einer verbesserten Bezahlung der Beschäftigten in den Callcentern fest. Wir streben jetzt an, im Rahmen einer Sozialpartnerschaft auf diesem Weg voranzukommen.

Der beim Bundesarbeitsministerium angesiedelte Hauptausschuss unter Leitung Klaus von Dohnanyis war vor zwei Jahren eingerichtet worden, um nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz Mindestlöhne für Branchen ohne stabile Tarifverträge zu prüfen. Die dbb tarifunion hatte bereits im November 2009 ihren Antrag auf einen Mindestlohn von 9,50 Euro für die Callcenter-Branche gestellt.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 07.07.2011



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