Aktuelles zur Tarifrunde Bund und Kommunen 2025: Empfehlung der Schlichtungskommission
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Tarifrunde im öffentlichen Dienst: Empfehlung der Schlichtungskommission
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
auf dieser Seite finden Sie die heutige Presseerklärung der Schlichtungskommission zur Einigungsempfehlung in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen. Wir bitten freundlich um Beachtung – der Versand der Presseerklärung erfolgt im Auftrag der Geschäftsstelle der Schlichtungskommission.
Wer sind die Schlichter?
- Hans-Henning Lühr, Jurist und ehemaliger Staatsrat, ist der Schlichter für die Gewerkschaften.
- Roland Koch, ehemaliger Ministerpräsident von Hessen, ist der stimmberechtigte Schlichter für die Arbeitgeberseite.
Wer sitzt in der Schlichtungskommission für die Gewerkschaften?
Die Bundestarifkommission ö.D. hat ihre Mitglieder der Schlichtungskommission gewählt. Für ver.di sitzen ehrenamtliche Kolleg*innen in der Schlichtungskommission. Sie kommen aus den Bereichen Versorgung, Entsorgung, Verwaltung, Sozial und Erziehungsdienst, ÖPNV, Krankenhäuser und der Jugend. Hauptamtlich begleiten die Verhandlungen Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende, und Oliver Bandosz, Leiter des ver.di-Bereichs Tarifpolitik öffentlicher Dienst.
Tarifrunde öffentlicher Dienst von Bund und Kommunen: Einigungsempfehlung der
Schlichtungskommission
Im Rahmen des Schlichtungsverfahrens in der Tarifrunde für die mehr als 2,6 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde in der Nacht von Donnerstag auf Freitag eine Einigungsempfehlung beschlossen. Die Empfehlung wurde von der Schlichtungskommission mehrheitlich verabschiedet.
„Angesichts der sehr weit auseinandergehenden Positionen der Tarifvertragsparteien war ein Ausgleich für beide Seiten herausfordernd. Das Ergebnis liegt im Bereich der zuletzt erzielten Einigungen und gibt zugleich neue Perspektiven für flexibles Arbeiten und auch für die Möglichkeit, mehr zu arbeiten. Die Einigungsempfehlung hat eine Laufzeit von 27 Monaten.
Ab 1. April 2025 gibt es eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro. Ab 1. Mai 2026 erfolgt eine weitere Entgelterhöhung in Höhe von 2,8 %. Für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen wird die Jahressonderzahlung erhöht. Beschäftigte werden künftig einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage
eintauschen können. Andererseits können die Beschäftigten mit dem Arbeitgeber eine freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit bis zu 42 Wochenstunden vereinbaren. Sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite haben zur Vermeidung eines Arbeitskampfes erhebliche Zugeständnisse in Kauf nehmen müssen. Aber jetzt muss in den kommenden zwei
Jahren niemand mehr Einschränkungen durch Arbeitskämpfe im bei Weitem größten Tarifbereich Deutschlands befürchten.“, sagte der Vorsitzende der Schlichtungskommission, Prof. Dr. h.c. mult. Roland Koch. Der frühere hessische Ministerpräsident (CDU) war von der Arbeitgeberseite als Schlichter benannt worden.
„Der Abschluss von Tarifverträgen ist in der aktuellen gesellschaftlichen Situation ein komplizierter und herausfordernder Prozess. Nach dem Scheitern der Verhandlungen ist es in der Schlichtung gelungen, einen Kompromiss in den Schlüsselthemen Arbeitszeit und Bezahlung zu finden. Die Weiterentwicklung der souveränen Gestaltung der individuellen Arbeitszeit macht die Arbeit im öffentlichen Dienst attraktiver“, betonte der zweite Vorsitzende der Schlichtungskommission, der ehemalige Staatsrat Prof. Dr. Henning Lühr. Ihn hatte die Arbeitnehmerseite als Schlichter berufen.
Die Empfehlung der Schlichtungskommission sieht im Kern folgende Regelungen vor:
Die Beschäftigten erhalten ab 1. April 2025 eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von 3 %, mindestens jedoch 110 Euro, sowie eine weitere Entgelterhöhung ab 1. Mai 2026 in Höhe von 2,8 %.
Die Jahressonderzahlung wird für die Beschäftigten von Bund und Kommunen ab dem Jahr 2026 erhöht. Zudem erhalten Beschäftigte außerhalb der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit, Teile der Jahressonderzahlung in freie Tage zu tauschen.
Ab dem Jahr 2027 erhalten sie einen weiteren Urlaubstag.
Es wird zudem ab 2026 die Möglichkeit geschaffen, die wöchentliche Arbeitszeit beiderseits freiwillig auf bis zu 42 Stunden zu erhöhen. Schließlich empfehlen die Schlichter, die Regelungen zu Langzeitkonten, zur Gleitzeit und zur Arbeitszeit von Rettungsdiensten zu verbessern.
Ab dem 1. Juli 2025 werden die Zulagen für die Schichtarbeit auf 100 Euro und für die Wechselschichtarbeit auf 200 Euro angehoben.
Für die Beschäftigten des Bundes werden bisher unterschiedliche Arbeitsbedingungen in den Tarifgebieten Ost und West angeglichen. Im Bereich der Kommunen werden die Eingruppierungsregelungen für Hebammen und Entbindungspfleger modernisiert.
Die Tabellenentgelte werden für Studierende, Auszubildende sowie Praktikantinnen und Praktikanten ab 1. April 2025 um 75 Euro sowie um weitere 75 Euro ab 1. Mai 2026 angehoben. Zudem wird eine Regelung zur unbefristeten Übernahme von Auszubildenden und Studierenden eingeführt. Die Bestimmungen zu Verpflegungszuschüssen bei auswärtigen
Bildungsmaßnahmen werden ebenfalls verbessert.
Der Schlichterspruch empfiehlt eine Laufzeit der Vereinbarung von 27 Monaten, von Januar 2025 bis Ende März 2027.
Über die Schlichtungsempfehlung werden die Tarifparteien am Samstag, dem 5. April 2025, erneut in Potsdam verhandeln. Die bestehende Friedenspflicht dauert an.
Das Schlichtungsverfahren war von den Arbeitgebern am 17. März 2025 auf Grundlage der gültigen Schlichtungsvereinbarung eingeleitet worden, nachdem sie das Scheitern der Verhandlungen in der dritten Runde erklärt hatten. Die Beratungen der Schlichtungskommission wurden am 24. März 2025 aufgenommen.
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