Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst
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Aktuelle Meldung
Einkommensrunde Öffentlicher Dienst: dbb Chef Heesen warnt vor Sozialneid-Kampagne
Wenige Tage vor Beginn der Einkommensrunde für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen hat der Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion Peter Heesen davor gewarnt, der gewerkschaftlichen Einkommensforderung lediglich eine neue Sozial-Neid-Kampagne entgegen zu setzen. In solchen Debatten über das Für und Wider von Lohnerhöhungen werde auch regelmäßig die Frage nach dem Erhalt von Arbeitsplätzen aufgeworfen. Als hätten nur die Arbeitnehmer die Verantwortung, sich um den Erhalt der Arbeitsplätze ihrer Kolleginnen und Kollegen zu kümmern. Das ist aber ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht allein Sache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sagte Heesen am 3. Januar 2010 der Nachrichtenagentur ddp.
Als Beleg, wie unterschiedlich die moralische Messlatte beim Thema Einkommensverbesserungen angelegt wird, führte der dbb Chef die Zustände im Finanzmanagement an, wo unbeschadet der anhaltenden Finanz- und Wirtschaftskrise keinerlei Verzicht mehr diskutiert wird, sondern die Boni schon wieder munter fließen, als wäre überhaupt nichts passiert. Hessen weiter: Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes hingegen wird erwartet, dass sie für eine Krise, die sie nicht verschuldet haben und an der sie keinerlei Verantwortung tragen, die Zeche bezahlen. Das werden wir nicht akzeptieren.
Die Tarifverhandlungen für die rund zwei Millionen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen beginnen am 13. Januar 2010 in Potsdam. Neben der Forderung nach einer linearen Einkommenserhöhung enthält das Verhandlungspaket der Gewerkschaften weitere Komponenten wie die Verbesserung von Aufstiegen, Höhergruppierungen und Beförderungsmöglichkeiten, die Fortführung von Altersteilzeitmodellen sowie die Übernahme der Auszubildenden.
Das Interview im Wortlaut: http://www.dbb.de/dbb-beamtenbund-2006/3159_3646.php
Quelle: Pressemeldung des dbb vom 3.1.2010
„Endlich auch in den Ländern: Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung abgeschlossen"
Aus einer Pressemeldung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft:
Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung ausgehandelt. Der Tarifvertrag tritt unter dem Vorbehalt der Gesamteinigung zum TV-L am 1. November 2006 in Kraft, d.h. nur dann, wenn Gewerkschaften und Bundesländer sich wie geplant auf das Inkrafttreten des Tarifvertrags für die Länder TV-L am 1.11.2006 verständigen.
Damit können endlich auch die Angestellten der Länder von einer Vergünstigung profitieren, die für fast alle übrigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten schon seit 2002 besteht: Teile des Gehaltes (bis zu einer Obergrenze von derzeit gut 4.300 Euro im Jahr) können steuer- und bis zu gut 2.500 Euro auch sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt werden. Umgewandelt werden können sowohl Sonderzahlungen als auch laufendes Gehalt.
Die Entgeltumwandlung ist für die meisten Beschäftigten ein attraktives Angebot, denn das Nettoeinkommen reduziert sich - je nach individueller Besteuerung - nur um rd. 40 bis 60 Prozent des für die Altersvorsorge aufgewandten Betrages. Die Entgeltumwandlung ist nur im Voraus und nicht im Nachhinein möglich. Wer noch in den Genuss der Förderung für 2006 kommen möchte, sollte sich so schnell wie möglich mit seiner Personalstelle in Verbindung setzen, da die Abrechnungstechnik meist einen mehrwöchigen Vorlauf benötigt.
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Bundesvorstand
Pressestelle - Öffentlichkeitsarbeit
09.10.06
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