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Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer TV-L): § 10 In-Kraft-Treten

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Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer TV-L)

 

§ 10 In-Kraft-Treten

(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. November 2006 in Kraft und ersetzt den Pkw-Fahrer-TV L vom 10. Februar 1965, den Pkw-Fahrer-TV HH vom 10. Februar 1965 und den TV Kraftfahrer-O-TdL vom 8. Mai 1991.

(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres schriftlich gekündigt


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

Red 20260326 

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