TV-Länder: Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte): § 28 Sonderurlaub

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Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte): § 28 Sonderurlaub

 

§ 28 Sonderurlaub

Ärzte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.


Neu aufgelegt: Oktober 2025



Red 20240119

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