TV-Länder: Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte): § 10 Sonderfunktionen, Dokumentation

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Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte): § 10 Sonderfunktionen, Dokumentation

 

§ 10 Sonderfunktionen, Dokumentation

(1) Wird den Ärzten durch ausdrückliche Anordnung des Arbeitgebers eine Sonderfunktion innerhalb der Klinik übertragen (zum Beispiel Transplantationsbeauftragter, Strahlenschutzbeauftragter usw.), sind sie für diese Tätigkeit und die Fortbildung hierzu in erforderlichem Umfang von ihren sonstigen Aufgaben freizustellen.

(2) Die Arbeitszeiten der Ärzte sollen objektiv dokumentiert werden. Die konkrete Anwendung wird durch Pilotprojekte geprüft.



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Red 20240119

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