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TV-L: Entgelttabellen für zum 01.10.2005 vorhandene Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ab 01.04.2026 (Pauschalentgelt für Fahrerinnen und Fahrer der Freien und Hansestadt Hamburg gültig vom 1. April 2026 - html -

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TV-L: Entgelttabellen für zum 01.10.2005 vorhandene Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer 

Pauschalentgelt für Fahrerinnen und Fahrer der Freien und Hansestat Hamburg) 

gültig ab 1. 04.2026

 

Vorbemerkungen

Für Kraftfahrer, die am 01. Oktober 2005 bereits vorhanden waren (Altbestands-Kraftfahrer) und deren Arbeitsverhältnis zum Bund über diesen Zeitpunkt hinaus fortbestand, gelten besondere Pauschalentgelte im Rahmen des KraftfahrerTV Bund, die sich von den Tabellen für neu eingestellte Fahrer unterscheiden.

Wichtige Merkmale der Entgelte für vorhandene Kraftfahrer (ab 01.10.2005):

Grundlage: § 8 KraftfahrerTV Bund (Übergangsvorschrift für vorhandene Kraftfahrer).

Struktur
Die Entgelte werden als Pauschalentgelte in Anlage 2 des KraftfahrerTV Bund geregelt.

Unterscheidung
Die Entgelte sind in der Regel höher als bei Neueinstellungen ab dem 01.10.2005, um Besitzstände zu sichern.
Pauschalengruppen: Die Einteilung erfolgt in Pauschalgruppen I–IV, abhängig von der monatlichen Arbeitszeit.

Entgeltentwicklung & Tabellen (Beispiele):
Nachstehend die Entgelttabellen ab 01.04.2026.

 

Pauschalentgelt für zum 01.10. 2005 vorhandene Kraftfahrerinnen/Kraftfahrer

Kraftfahrer TV-L: Entgelttabellen für zum 01.10.2005 vorhandene Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer 

Pauschalentgelt für Fahrerinnen und Fahrer der Freien und Hansestadt Hamburg) 

ab 01.04.2026

 

Pauschalgruppe I Stufen  E 4  E 5 

Monatliche Arbeitszeit

ab 170 bis 196 Stunden

1. - 4. Jahr

5. - 8. Jahr

9. - 12. Jahr

ab 13. Jahr

3.639,04

3.699,73

3.788,68

3.877,68

-

-

-

4.028,24

Pauschalgruppe II Stufen  E 4  E 5 

Monatliche Arbeitszeit

über 196 bis 221 Stunden

1. - 4. Jahr

5. - 8. Jahr

9. - 12. Jahr

ab 13. Jahr

3.946,10

4.007,69

4.096,65

4.185,66

-

-

-

4.335,92

Pauschalgruppe III  Stufen E 4  E 5 

Monatliche Arbeitszeit

über 221 bis 244 Stunden

1. - 4. Jahr

5. - 8. Jahr

9. - 12. Jahr

ab 13. Jahr

4.271,20

4.335,92

4.430,12

4.533,12

-

-

-

4.718,60

Pauschalgruppe IV  Stufen  E 4 E 5 

Monatliche Arbeitszeit

über 244 bis 268 Stunden

1. - 4. Jahr

5. - 8. Jahr

9. - 12. Jahr

ab 13. Jahr

4.659,00

4.726,04

4.822,95

4.919,82

-

-

-

5.128,44

Ständige persönliche Fahrerinnen/Fahrer Stufen  E 4  E 5 

Monatliche Arbeitszeit

nach § 5 Abs. 2

1. - 4. Jahr

5. - 8. Jahr

9. - 12. Jahr

ab 13. Jahr

5.068,85

5.135,88

5.232,79

5.329,61

-

-

-

5.411,60

 

 

 

HInweis UT: diese Tabelle bleibt erst mal stehen 

 

Chefkraftfahrer/innen      

Monatliche Arbeitszeit

bis 288 Stunden

 1. - 10. Jahr

11. - 15. Jahr

ab 16. Jahr

5.247,61

5.550,68

5.650,69

5.463,02

5.781,42

5.886,04


 

Hier die Entgelttabellen für >>> TVöD Bund Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ab 01.05.2026


Neu aufgelegt: Oktober 2025



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