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Entgeltordnungen im öffentlichen Dienst
Die Entgeltordnungen im öffentlichen Dienst (TVöD für Bund/Kommunen, TV-L für Länder) regeln die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten in Entgeltgruppen (E 1-15) basierend auf ausgeübten Tätigkeiten. Sie bestimmen neben Qualifikation (Ausbildung/Studium) die Bezahlung.
Die Vergütung steigt durch den letzten Tarifabschluss wie folgt:
Erfahrungsstufen und Tarifanpassungen (z.B. 2,8 Prozent mehr ab Mai 2026).
Einige bedeutsame Aspekte der Entgeltordnungen
Struktur
Die Entgeltordnung (EGO) ist Anlage zum Tarifvertrag und ordnet Tätigkeiten festen Entgeltgruppen zu.
Eingruppierung
Grundlage ist die zeitlich überwiegende, auf Dauer übertragene Tätigkeit.
Entgeltgruppen (Beispiele TVöD):
E 1 - E 4: An- und Ungelernte.
E 5 - E 9a: Tätigkeiten mit abgeschlossener Berufsausbildung.
E 9b - E 12: Fachhochschulstudium/Bachelor.
E 13 - E 15: Wissenschaftliches Hochschulstudium/Master.
Erfahrungsstufen
Innerhalb der Entgeltgruppen erfolgt ein Aufstieg in Stufen (meist 1 bis 6) nach bestimmten Zeiten, was zu Gehaltserhöhungen führt.
Aktuelle Entwicklung
Zum 1.04.2025 steigen die Tabellenentgelte um 3,0 Prozent (monatlich mindestens 110 Euro) und zum 1.05.2026 um weitere 2,8 Prozent.
Besonderes
Es gibt spezialisierte Entgelttabellen, beispielsweise für den Pflegebereich (P-Entgeltgruppe).
Die Entgeltordnung des
- Bundes ist im Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes - TV-EntgO Bund geregelt
- der Kommunen ist in der Entgeltordnung TVöD-VKA geregelt.
In dieser Rubrik finden Sie die wichtighsten Regelungen beider Entgeltordnungen (zum Teil dokumentieren wir die Texte im Wortllaut).
Entgeltordnung Bund/Kommunen TVöD
Texte folgen
Entgeltordnung TV-L
- Entgeltordnung
- Entgeltgruppenzulagen gemäß Teil II der Entgeltordnung >>>hier die Beträge der in der Entgeltordnung (Anlage A zum TV-L) geregelten Zulagen - gültig ab 1.02.2025 -
| Neu aufgelegt: Oktober 2025 |
Red 20250201