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Entgelte für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD)
gültig ab 1.04.2025
Studierende im ausbildungsintegrierten dualen Studiengang gemäß § 8 Abs. 1 TVSöD (Ausbildungsteil nach § 1 Abs,1 Buchst. a - TVAöD – AT-) |
Studienentgelt |
1. Ausbildungsjahr |
1.423,26 |
2. Ausbildungsjahr |
1.493,20 |
3. Ausbildungsjahr |
1.539,02 |
*) Das Studienentgelt nach § 8 Abs. 1 TVSöD setzt sich zusammen aus dem monatlichen Entgelt und der monatlichen Zulage i. H. v. 150,00 Euro |
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Studierende im ausbildungsintegrierten dualen Studiengang gemäß § 8 Abs. 2 TVSöD (Studienteil) mit einem Ausbildungsteil |
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nach § 1 Abs. 1 Buchst. a TVAöD – AT | 1.550,00 |
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Red 20250401 / 20250828