Entgelte von Studierenden (TVSöD) ab 01.04.2025 Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD)

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Entgelte für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD)

gültig ab 1.04.2025

 

 Studierende im ausbildungsintegrierten dualen Studiengang gemäß § 8 Abs. 1 TVSöD (Ausbildungsteil nach § 1 Abs,1 Buchst. a - TVAöD – AT-)

 Studienentgelt 

1. Ausbildungsjahr

1.423,26

2. Ausbildungsjahr

1.493,20

 3. Ausbildungsjahr

1.539,02

*) Das Studienentgelt nach § 8 Abs. 1 TVSöD setzt sich zusammen aus dem monatlichen Entgelt und der monatlichen Zulage i. H. v. 150,00 Euro

 

Studierende im ausbildungsintegrierten dualen Studiengang gemäß § 8 Abs. 2 TVSöD (Studienteil) mit einem Ausbildungsteil

 
 nach § 1 Abs. 1 Buchst. a TVAöD – AT  1.550,00

 



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Red 20250401 / 20250828

 

 

 

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