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Neu eingestellte Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ab 01.01.2028 für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie des Saarlandes - html -

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Pauschalentgelt für neu eingestellte Kraftfahrer für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie des Saarlandes

gültig ab: 01.01.2028

 

Vorbemerkungen

Die Entgelte für Fahrer im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) werden überwiegend durch Pauschalentgelte (Entgeltgruppe 4) geregelt, die sich nach der Arbeitszeit (Pauschalengruppen I-IV) richten. Seit Februar 2025 liegt das monatliche Brutto-Pauschalentgelt für Fahrer (Pauschalengruppe I, übergeleitete Beschäftigte) bei ca. 3.154 Euro bis über 3.300 Euro. Regional können in der Privatwirtschaft geringere, ortsübliche Gehälter gelten (ca. 2.000 Euro bis über 3.000 Euro).

Wichtige Details zu den Entgelten (TV-L, Stand 2025/2026)

Pauschalentgelt TV-L (Länder)
Die Vergütung erfolgt oft als Pauschale für eine bestimmte monatliche Arbeitszeit (z. B. 170/185 bis 196 Stunden in Pauschalgruppe I).

Stufensteigerung
Übergeleitete Beschäftigte steigen nach Erfahrung auf (z. B. 1.-4. Jahr ca. 3.154 Euro, ab dem 13. Jahr über 3.375 €).

Neueingestellte
Für neue Mitarbeiter gelten spezielle Tabellen (Entgeltgruppe E 4, Stufe 1 oder 2), die je nach Pauschalgruppe ebenfalls über 3.000 € liegen.

Regionale Unterschiede
Die Anlage 1 zum Pkw-Fahrer-TV-L gilt für die meisten Bundesländer (u.a. BW, Bayern, Berlin, NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, SH, Saarland).

Privatwirtschaft (Vergleich)
Fahrer in der Personenbeförderung verdienen im Median oft rund 2.042 Euro brutto im Monat, mit Rahmen von 1.600 Euro bis 2.500 Euro.

Hinweis
Dies betrifft hauptsächlich Pkw-Fahrer (TV-L). Die Werte können je nach genauer Pauschalgruppe (Arbeitszeit > 196 Std.) höher ausfallen..

 

Pauschalentgelt neu eingestellte Kraftfahrer für die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein sowie des Saarlandes

gültig ab: 01.01.2028

 

Pauschalgruppe I Stufen  E 4  E 5 

Monatliche Arbeitszeit

ab 185 bis 196 Stunden

  1. - 10. Jahr

11. - 15. Jahr

   ab 16. Jahr

3.687,57

3.903,09

4.034,33

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Pauschalgruppe II Stufen  E 4  E 5 

Monatliche Arbeitszeit

über 196 bis 221 Stunden

  1. - 10. Jahr

11. - 15. Jahr

   ab 16. Jahr

3.987,71

4.220,37

4.312,06

-

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Pauschalgruppe III  Stufen E 4  E 5 

Monatliche Arbeitszeit

über 221 bis 244 Stunden

  1. - 10. Jahr

11. - 15. Jahr

   ab 16. Jahr

4.319,10

4.563,91

4.670,02

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Pauschalgruppe IV  Stufen  E 4 E 5 

Monatliche Arbeitszeit

über 244 bis 268 Stunden

  1. - 10. Jahr

11. - 15. Jahr

   ab 16. Jahr

4.685,18

5.017,80

5.118,58

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Chefkraftfahrer/innen Stufen  E 4  E 5 

Monatliche Arbeitszeit

bis 288 Stunden

  1. - 10. Jahr

11. - 15. Jahr

   ab 13. Jahr

5.091,41

5.390,82

5.490,56

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Hier die Entgelttabellen für >>> TVöD Bund Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ab 01.05.2026


Neu aufgelegt: Oktober 2025



 

Red 20250827

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