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I. Einführung
Der TVÜ-Bund regelt die Überleitung der am 30. September 2005 vorhandenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (vgl. § 1 Abs. 1 TVÜ-Bund) in den neuen TVöD; daneben enthält er die Besitzstands- und Übergangsregelungen. Die Übergangsregelungen gelten vielfach auch für nach dem 30. September 2005 neu eingestellte Beschäftigte, soweit der TVÜ-Bund das ausdrücklich bestimmt (vgl. § 1 Abs. 2 TVÜ-Bund).
Die Regelungen des TVÜ-Bund lassen sich wie folgt unterteilen:
Zum TVÜ-Bund gehören folgende Anlagen:
Anlage 1 TVÜ-Bund Teil A | Ersetzte Manteltarifverträge (BAT / BAT-O und MTArb / MTArb-O) |
Anlage 1 TVÜ-Bund Teil B | Sonstige ersetzte Tarifverträge bzw. Tarifvertragsregelungen |
Anlage 1 TVÜ-Bund Teil C | Fortgeltende Tarifverträge und Tarifvertragsregelungen |
Anlage 2 TVÜ-Bund |
Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen |
Anlage 3 TVÜ-Bund | Strukturausgleiche für Angestellte |
Anlage 4 TVÜ-Bund | Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für zwischen dem 1. Oktober 2005 und dem In-Kraft-Treten der neuen Entgeltordnung stattfindende Eingruppierungs- und Einreihungsvorgänge |
Anlage 5 TVÜ-Bund | Sonderregelungen für besondere Berufsgruppen. |
Sofern im Folgenden Paragraphen des TVÜ zitiert werden, handelt es sich um solche des TVÜ-Bund.
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