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Durchführungshinweise des BMI zum Überleitungsrecht in den TVöD
- AZ D II 2 - 220 210/643 vom 10. Oktober 2005
Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund)
HIER Bekanntgabe des Tarifvertrags mit Durchführungshinweisen
BEZUG Mein Rundschreiben vom 22. September 2005, Az.: D II 2 – 220 210/640
Mein Informationspapier vom 23. März 2005, Az.: D II 2 – 220 233–50/0
ANLAGE 1 Tarifvertrag mit 7 Anlagen
Am 13. September 2005 haben die Gewerkschaften ver.di und dbb tarifunion, der Bund und die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und ergänzende Tarifverträge unterzeichnet. Das neue Tarifrecht hat am 1. Oktober 2005 die bisher für den öffentlichen Dienst des Bundes geltenden Manteltarifverträge BAT / BAT-O und MTArb / MTArb-O einschließlich der Mehrzahl der ergänzenden Tarifverträge abgelöst.
Der Wechsel in das neue Tarifrecht wird durch den ebenfalls am 13. September 2005 unterschriebenen Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) geregelt.
Nachdem sich Bund und VKA bereits am 9. Februar 2005 mit den Gewerkschaften über Grundzüge und Kernpunkte eines neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst geeinigt hatten (vgl. dazu Informationspapier vom 23. März 2005 – D II 2 – 220 233-50/0), standen im Rahmen der Redaktionsverhandlungen zum TVöD alle Teileinigungen unter dem Vorbehalt der Gesamteinigung. Dies galt – trotz Paraphierung am 1. Juni 2005 – auch für den TVÜ-Bund.
Bislang wurden durch Rundschreiben für den Bereich des Bundes
bekannt gegeben.
Zur Umsetzung des TVöD im Bezügezahlungsverfahren verweise ich für Behörden und Dienststellen, deren Bezügezahlung durch das Bundesamt für Finanzen (BfF) ausgeführt wird, auf das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Juli 2005 (Z C 3 – O 1953 – 16/05). Danach wird das BfF ab Oktober 2005 Bezüge nach bisherigem Recht unter Vorbehalt als zu verrechnende Abschlagszahlungen zunächst weiterzahlen (vgl. Niederschriftserklärung zu § 24 Abs. 1 TVÜ-Bund). Die Bezüge zahlenden Stellen des Auswärtigen Amtes und des Bundesministeriums für Verteidigung verfahren entsprechend.
Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen gebe ich durch dieses Rundschreiben den Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) vom 13. September 2005 mit Durchführungshinweisen zur „technischen Überleitung" und zu den Besitzstandsregelungen bekannt. Zum weiteren Inhalt des TVÜ-Bund ist ein zweites Rundschreiben vorgesehen.
Inhaltsverzeichnis I. Einführung II. Die Überleitungsvorschriften 1. Allgemeine Vorschriften 1.1 § 1 TVÜ - Geltungsbereich 1.2 § 2 TVÜ - Ersetzung 2. Überleitungsregelungen 2.1. § 4 TVÜ - Zuordnung 2.1.2 § 4 Abs. 1 TVÜ - Grundsatz 2.1.2.1 Arbeiterinnen und Arbeiter 2.1.2.2 Angestellte 2.1.2.3 § 4 Abs. 2 TVÜ - Aufstiege 2.1.3 § 4 Abs. 3 TVÜ 2.1.4 Weitere Hinweise 2.2 Vergleichsentgelt 2.2.1 § 5 TVÜ - Ermittlung 2.2.1.1 § 5 Abs. 2 TVÜ 2.2.1.1.1 § 5 Abs. 2 Satz 1 2.2.1.1.2 § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 TVÜ 2.2.1.1.3 § 5 Abs. 2 Satz 3 TVÜ 2.2.1.1.4 § 5 Abs. 2 Satz 4 TVÜ 2.2.1.2 § 5 Abs. 3 und 4 TVÜ 2.2.1.3 § 5 Abs. 5 TVÜ 2.2.1.4 § 5 Abs. 6 TVÜ |
2.2.1.5 § 5 Abs. 7 TVÜ 2.2.1.6 Weitere Hinweise 2.3 Die Stufenzuordnung 2.3.1 § 6 TVÜ - Stufenzuordnung 2.3.1.1 § 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 TVÜ 2.3.1.2 § 6 Abs. 1 TVÜ 2.3.1.3 § 6 Abs. 3 Satz 1 TVÜ 2.3.1.4 § 6 Abs. 2 Satz 1 und 2 TVÜ 2.3.1.5 § 6 Abs. 3 Satz 2 und 3 TVÜ 2.3.1.6 § 6 Abs. 2 Satz 3 TVÜ 2.3.2 § 7 TVÜ - Stufenzuordnung 2.3.2.1 § 7 Abs. TVÜ - Stufenzuordnung 2.3.2.2 § 7 Abs. 3 TVÜ 2.3.2.3 § 7 Abs. 2 TVÜ 2.3.2.4 § 7 Abs. 4 Satz 1 und 2 TVÜ 2.3.2.5 § 7 Abs. 4 Satz 3 TVÜ 2.3.2.6 § 7 Abs. 2 TVÜ |
3. Besitzstandsregelungen 3.1 § 8 TVÜ - Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege 3.1.1 § 8 Abs. 1 TVÜ 3.1.2 § 8 Abs. 2 TVÜ 3.1.3 § 8 Abs. 3 TVÜ 3.2 Vergütungsgruppenzulagen 3.2.1 § 9 Abs. 1 TVÜ 3.2.2 § 9 Abs. 2 TVÜ 3.2.3 § 9 Abs. 3 Buchst. a TVÜ - Vergütungsgruppenzulage nach 3.2.4 § 9 Abs. 3 Buchst. b TVÜ - Vergütungsgruppenzulage 3.3 § 11 TVÜ - Kinderbezogene Entgeltbestandteile 3.4 § 12 TVÜ - Strukturausgleich 3.5 § 13 TVÜ - Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Beihilfe 3.5.1 Entgeltfortzahlung 3.5.2 Beihilfen (Protokollerklärung 4. Jahressonderzahlung 2006 4.1 § 20 Ziffer 1 TVÜ 4.2 § 21 Ziffer 2 TVÜ - Zusatzbetrag 4.3 § 20 Ziffer 3 TVÜ - Kindbezogener Erhöhungsbetrag |
Wie bisher werden für den Bereich des Bundes alle abgeschlossenen Tarifverträge und die Rundschreiben des BMI zur Tarifreform über die Homepage des BMI (www.bmi.bund.de) ins Internet eingestellt und können von dort auch als pdf-Datei heruntergeladen werden.
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