Besitzstandsregelungen

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Besitzstandsregelungen

Im BAT war für bestimmte Tätigkeiten nach einer gewissen Anzahl von Jahren ein Aufstieg in eine höhere Vergütungsgruppe vorgesehen (Bewährungsaufstieg, Fallgruppenaufstieg). Solche Beförderungen ohne Änderung der Tätigkeit gibt es im TVöD nicht mehr. Für „Altfälle“ wurde die „Fünfzig-Prozent-Regel“ vereinbart: Nur wer bis zum 1.10.2005 mindestens die Hälfte der erforderlichen (Bewährungs-)Zeit zurückgelegt hat, bekommt eine Höhergruppierung zu dem Zeitpunkt, zu dem sie nach BAT gekommen wäre.An die Stelle der Stufenaufstiege/Lebensaltersstufen im BAT treten Entgeltstufen. Falls im Oktober 2005 nach altem Recht ein Stufenaufstieg erfolgt wäre, so wird das Vergleichsentgelt berechnet, als sei dieser Stufenaufstieg schon im September erfolgt (siehe auch DDR-Lehrbefähigung).


Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

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