Arbeitgeberwechsel

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Arbeitgeberwechsel
Bei einem Arbeitgeberwechsel hängt die Zuordnung zu den Entgeltstufen von der Anerkennung früherer Berufserfahrung ab. Hier gilt:

  • Der Bund erkennt in den Entgeltgruppen 9 bis 15 vorherige Arbeitsverhältnisse mit dem Bund an, zudem dürfen Unterbrechungen maximal sechs Monate (bei Wissenschaftlern zwölf Monate) betragen. Andernfalls wird in Grundstufe 1 eingestellt.
  • Bei den Kommunen sowie beim Bund in Entgeltgruppen 2 bis 8 wird bei einschlägiger Berufserfahrung von mind. einem Jahr in Grundstufe 2 eingestellt, ab 1.1.2008 bei mind. drei Jahren Berufserfahrung in Stufe 3 (Entwicklungsstufen).
  • Wenn ein Arbeitgeber jemanden unbedingt haben will, kann er sie/ihn auch höher einstufen.

Neu aufgelegt: Oktober 2025


 

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