Beispiele für die Überleitung in den TVöD

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Zwei Beispiele für die Überleitung

Beispiel 1:

Lehrerin, Vergütungsgruppe II Stufe 7 (VKA), verheiratet, Ehemann nicht im öffentlichen Dienst, im Ortszuschlag sind zwei Kinder berücksichtigt, allgemeine Zulage für Lehrkräfte

   3.091,78 € Grundvergütung
      672,18 € Ortszuschlag Stufe 2
        42,98 € allgemeine Zulage für Lehrkräfte
= 3.806,94 € Vergleichsentgelt


Beispiel 2:

Erzieherin, Vergütungsgruppe V c Stufe 5 (VKA), alleinerziehend, im Ortszuschlag ist ein Kind berücksichtigt

   1.686,84 € Grundvergütung
      473,21 € Ortszuschlag Stufe 1
      107,44 € allgemeine Zulage
= 2.267,49 € Vergleichsentgelt



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