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Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD): § 18 Inkrafttreten, Laufzeit
§ 18 Inkrafttreten, Laufzeit
(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Dezember 2009 in Kraft.
(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden.
(3) Abweichend von Absatz 2 können
a) § 8 Abs. 1 mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalender-monats, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2024,
b) § 14 zum 31. Dezember eines jeden Jahres, schriftlich gekündigt werden.
(4) Dieser Tarifvertrag ersetzt für den Bereich des Bundes mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 die in der Anlage aufgeführten Tarifverträge. Im Bereich der Mitgliedverbände der VKA finden die in der Anlage aufgeführten Tarifverträge mit dem Inkrafttreten dieses Tarifvertrages auf die in § 1 Abs. 1 genannten Personen keine Anwendung mehr.
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Red 20240118