Tarifrecht: Kein Automatismus bei der Tarifübernahme auf die Beamtenbesoldung

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Aktuelles aus dem Tarifrecht im öffentlichen Dienst:

Tarifrecht: Kein Automatismus bei der Tarifübernahme auf die Beamtenbesoldung 

Bereits in der dritten Verhandlungsrunde einigten sich die Tarifvertragsparteien deutscher Länder auf 30 Tage Urlaub für alle und Gehaltserhöhungen für Arbeitnehmer. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre und sieht folgende Gehaltserhöhungen für die Landesbeschäftigten vor:
- 2,65 % ab Januar 2013
- weitere 2,95 % ab Januar 2013. 

Auszubildende erhalten ab 1.1.2013 einen Festbetrag von monatlich zusätzlich 50 Euro (ab 1. Januar 2014 steigen die Ausbildungsvergütungen dann um weitere 2,95 %). Zusätzlich gibt es eine Übernahmegarantie. 

Nach dem Tarifabschluss forderten die Gewerkschaften die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung auf Landesbeamte. Doch davon lassen sich – jedenfalls bisher – die meisten Länder wenig beeindrucken. Nach derzeitigem Stand (Mai 2013) haben sich nur Bayern und Hamburg bereiterklärt, das Tarifergebnis voll auf ihre Beamten zu übernehmen und entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht. Auch in Hessen zeichnet sich eine 1:1 Übertragung ab. 

In Bremen sollen die Bezüge der Beamten und Versorgungsempfänger bis einschl. A 10 zum 1.7.2013 um 2,65 % und zum 1.7.2014 um 2,95 % steigen (die Bezüge für A 11 und A 12 werden lediglich um 1 % angehoben). Für die übrigen BesGr ist keine Anhebung der Bezüge vorgesehen. Ein ähnliches Modell strebt offenbar Nordrhein-Westfalen an. 

Schleswig-Holstein will die Bezüge bis A 13 zum 1.7.2013 um 2,45 % und zum 1.1.2015 um 2,75 % anheben (ab A 14 gibt es jeweils nur 1,3 % mehr). Die Versorgungsrücklage mit 0,2 % ist bereits abgezogen. Zudem sollen zum 1.7.2016 sowie 2017 die Bezüge aller Beamten um jeweils 1,3 % steigen. Daneben sollen Beamte A 2 bis A 11 Einmalzahlungen erhalten: 300 Euro zum 1.5.2013, 600 Euro zum 1.7.2014 und 360 Euro zum 1.3.2016). Gewerkschaften kritisieren, dass die Beamtenbezüge über die Laufzeit des TV-L hinaus, geregelt werden sollen. 

In Baden-Württemberg soll das Tarifergebnis bis A 9 - unter Berücksichtigung von 0,2 Prozentpunkten für die Versorgungsrücklage - zwar inhaltsgleich, aber jeweils erst sechs Monate später übertragen werden. Höhere Besoldungsgruppen müssen noch länger warten: A 10 und A 11 zum 1.10.2013 (übrige BesGr erst zum 1.1.2014). Der zweite Anpassungsschritt folgt für A 9 zum 1.7.2014 (A 10 und A 11 zum 1.10.2014, übrige BesGr zum 1.1.2015). Niedersachsen hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Anhebung der Bezüge zum 1.1.2013 um 2,65 % geplant ist. Über den zweiten Anpassungsschritt liegt keine Entscheidung vor. 

Sachsen-Anhalts Beamte und Versorgungsempfänger können für 2013 und 2014 jeweils zum 1. Juli mit einer Bezügeanhebung um 2,65 bzw. 2,95 % rechnen. In Mecklenburg-Vorpommern ist folgendes geplant: 2,45 % mehr (bis A 10) zum 1.4. 2013; ab A 11 zum 1.7.2013). Hinzu kommt ein Sockelbetrag von 25 Euro. Weitere Anpassungsschritte um jeweils 2 % sind zum 1.1.2014 und 1.1. 2015 vorgesehen. Versorgungsrücklage von 0,2 % jeweils bereits berücksichtigt. Berlin und Rheinland-Pfalz haben bereits vor dem Tarifabschluss der Länder für ihre Beamten entsprechende Regelungen (teilweise bis 2018) zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung getroffen. Brandenburg, Saarland, Sachsen und Thüringen haben noch keine konkreten Absichten zur Besoldungsanpassung geäußert. 

Mehr Informationen:
Unter http://www.der-öffentliche-dienst.de/ halten wir Sie auf dem Laufenden.

Quelle: HUK-Newsletter, Ausgabe II/2013



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