Aktuelles aus dem Tarifrecht für den öffentlichen Dienst: Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst erneut vertagt - Stöhr: Beschäftigte sind verärgert - Bundesweite Warnstreiks angekündigt; 25.02.2011

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Aktuelles aus dem Tarifrecht im öffentlichen Dienst:

Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst erneut vertagt -
Stöhr: Beschäftigte sind verärgert - Bundesweite Warnstreiks angekündigt

Nachdem auch die zweite Runde der Tarifverhandlungen für die Landesbeschäftigten am 25. Februar 2011 in Potsdam ergebnislos vertagt worden ist, hat der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion und dbb-Verhandlungsführer Frank Stöhr die Blockadehaltung der Arbeitgeber kritisiert und die Forderungen der Beschäftigten bekräftigt.

Die Arbeitgeber sollen aufhören, Warteschleifen zu fliegen und endlich ein verhandlungsfähiges Angebot vorlegen, forderte Stöhr. Die Kolleginnen und Kollegen werden diese Missachtung ihrer Arbeit nicht hinnehmen und ihrer Verärgerung jetzt mit bundesweiten Protesten Luft machen, erklärte der dbb Verhandlungsführer. Bis zur dritten Verhandlungsrunde am 9. März werde es eine ganze Reihe von Warnstreiks, Demonstrationen und Protestkundgebungen der Landesbeschäftigten geben.

Zugleich bekräftigte Stöhr den gewerkschaftlichen Willen, zügig zu einer Einigung zu kommen. Unsere Forderungen liegen seit Mitte Dezember 2010 auf dem Tisch. Da sollte es nun wirklich an der Zeit sein für eine positive Positionierung der TdL. Wir stehen sehr wohl mit beiden Beinen auf dem Boden der Realität, Herr Möllring, sagte Stöhr an die Adresse des Verhandlungsführers der Arbeitgeber gerichtet. Der ständige Verweis auf klamme öffentliche Kassen bringt uns nicht weiter, denn auch die Haushaltslage der Kolleginnen und Kollegen ist inzwischen sehr angespannt. Die Bezahlung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder ist in den vergangenen Jahren um über acht Prozent im Vergleich zum Einkommensdurchschnitt zurückgefallen. Das sind reale Einkommensverluste.

Die dbb tarifunion fordert für die Beschäftigten der Länder bei einer Laufzeit von 14 Monaten - einen Sockelbetrag von 50 Euro und eine Anhebung der Tabellenentgelte um 3 Prozent. Der materielle Gehalt der Tarifeinigung muss zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich übertragen werden.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 25.02.2011


 


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