TV-Bund: Tarifvertrag für Kraftfahrer und Kraftfahrinnen des Bundes (Kraftfahrer): § 10 In-Kraft-Treten

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Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV Bund): § 10 In-Kraft-Treten

 

§ 10 In-Kraft-Treten

(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft und ersetzt den Tarifvertrag für die Kraftfahrer des Bundes vom 5. April 1965 und den Tarifvertrag für die Kraftfahrer des Bundes im Geltungsbereich des MTArb-O vom 8. Mai 1991.

(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres schriftlich gekündigt werden.



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Red 20240115

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