TVöD: Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)

vom 13. September 2005

Inhaltsverzeichnis

B. Besonderer Teil Verwaltung (BT-V)

 Allgemeine Vorschriften

Bund 

Kommunen (VKA) 

Abschnitt VII

Allgemeine Vorschriften

§ 40 Geltungsbereich
>>>weiter

§ 41 Allgemeine Pflichten >>>weiter

§ 42 Saisonaler Ausgleich >>>weiter

§ 43 Überstunden >>>weiter

§ 44 Reise-, Umzugskosten und Trennungsgeld >>>weiter

 

Abschnitt VIII
Sonderregelungen (Bund)
>>>weiter

§ 45 Sonderregelungen für
Beschäftigte, die zu Auslandsdienststellen des
Bundes entsandt sind >>>weiter

§ 46 Sonderregelungen für
Beschäftigte des Bundesministeriums der Verteidigung >>>weiter

§ 47 Sonderregelungen für
Beschäftigte des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen >>>weiter

§ 48 Sonderregelungen für
Beschäftigte im forstlichen Außendienst >>>weiter

Abschnitt IX
Übergangs- und
Schlussvorschriften (Bund)

§ 49 In-Kraft-Treten, Laufzeit >>>weiter

Anhang zu § 46 (Bund):
Teilnahme an Manövern
und Übungen >>>weiter 

Anlage C (Bund): Bereitschaftsdienstentgelte Bundeswehrkrankenhäuser

Abschnitt VIII
Sonderregelungen (VKA)

§ 45 Sonderregelungen für Beschäftige im Betriebs- und Verkehrsdienst von nichtbundeseigenen Eisenbahnen und deren Nebenbetriebe >>>weiter

§ 46 Sonderregelungen für Beschäftigte
im kommunalen feuerwehrtechnischen
Dienst >>>weiter 

§ 47 Sonderregelungen für Beschäftigte in Forschungseinrichtungen mit kerntechnischen Forschungsanlagen >>>weiter

§ 48 Sonderregelungen für Beschäftigte im forstlichen Außendienst >>>weiter

§ 49 Sonderregelungen für Beschäftige in Hafenbetrieben, Hafenbahnbetrieben und
deren Nebenbetrieben >>>weiter

§ 50 Sonderreglungen für Beschäftigte
in landwirtschaftlichen Verwaltungen
und Betrieben, Weinbau und
Obstanbaubetrieben >>>weiter

§ 51 Sonderregelungen für Beschäftigte
als Lehrkräfte >>>weiter

§ 52 Sonderregelungen für Beschäftigte
als Lehrkräfte an Musikschulen >>>weiter 

§ 53 Sonderregelungen für Beschäftigte
als Schulhausmeister >>>weiter 

§ 54 Sonderregelungen für Beschäftigte
beim Bau und Unterhaltung von
Straßen >>>weiter

§ 55 Sonderregelungen für Beschäftigte
an Theatern und Bühnen >>>weiter

Abschnitt IX
Übergangs- und Schlussvorschriften (VKA)

§ 56 In-Kraft-Treten, Laufzeit >>>weiter

 

Text folgt

 


 

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