Zusatzurlaub bei Schichtdienst

 

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Zusatzurlaub bei Schichtdienst im öffentlichen Dienst

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Zusatzurlaub bei Schichtdienst

Tarifbeschäftigte und Beamtinnen und Beamte, die ständig nach einem Schichtplan arbeiten, der

  • einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten
  • bei ununterbrochenem Fortgang der Arbeit während der ganzen Woche, maximal eine Unterbrechung der Arbeit am Wochenende für maximal 48 Stunden vorsieht, und dabei
  • nach dem Dienstplan im Jahresdurchschnitt in je 5 Wochen mindestens 40 Arbeitsstunden in der Nachtschicht leisten erhalten einen Zusatzurlaub nach folgender Übersicht:

(Tabelle)
bei der 5-Tage-Woche bei der 6-Tage-Woche im Urlaubsjahr an mindestens an mindestens  
87 Arbeitstagen 104 Arbeitstagen 1 Arbeitstag
130 Arbeitstagen 156 Arbeitstagen 2 Arbeitstage
173 Arbeitstagen 208 Arbeitstagen 3 Arbeitstage
195 Arbeitstagen 234 Arbeitstagen 4 Arbeitstage
(Tabellenende)

Wer die o. a. Voraussetzungen nicht erfüllt, jedoch seine Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan) zu erheblich unterschiedlichen Zeiten (in Schichtarbeit oder im häufigen unregelmäßigen Wechsel mit Abweichungen von mindestens drei Stunden) beginnt oder beendet, erhält bei einer Leistung im Kalenderjahr von mindestens
110 Nachtarbeitsstunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1 Arbeitstag,
220 Nachtarbeitsstunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Arbeitstage,
330 Nachtarbeitsstunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Arbeitstage,
450 Nachtarbeitsstunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 Arbeitstage
Zusatzurlaub im Urlaubsjahr.

Werden auch diese Voraussetzungen nicht erfüllt, werden bei einer Leistung im Kalenderjahr von mindestens
150 Nachtarbeitsstunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1 Arbeitstag,
300 Nachtarbeitsstunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Arbeitstage,
450 Nachtarbeitsstunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 Arbeitstage,
600 Nachtarbeitsstunden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4 Arbeitstage
Zusatzurlaub im Urlaubsjahr gewährt.

Für Teilzeitkräfte gelten die gleichen Voraussetzungen. Die geforderten Arbeiten in der Nachtschicht oder die geforderten Nachtdienststunden werden allerdings im Verhältnis von ermäßigter zur regelmäßigen Arbeitszeit gekürzt.

Für Beschäftigte, die spätestens mit Ablauf des Urlaubsjahres, in dem der Anspruch entsteht, das 50. Lebensjahr vollendet haben, erhöht sich der Zusatzurlaub um einen Arbeitstag.

Als Nachtarbeit gilt die Arbeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr.

Bei den Nachfolgeunternehmen der ehemaligen Deutschen Bundespost gibt es den Begriff der "Nachtschicht" (Beginn oder Ende einer Schicht während des Zeitraums von 0.00 Uhr bis 4.00 Uhr).


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