TV-Länder: TV-L Anhang zu den Anlagen A und B

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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

der Länder (TV-L) 

B. Sonderregelungen

 

Anhang zu den Anlagen A und B

Beschäftigte im Pflegedienst

Abweichend von § 15 Absatz 2 Satz 1 erhalten die Beschäftigten im Pflegedienst (Anlage 1b zum
BAT/BAT-O)

a)  in der Entgeltgruppe 7 bei Tätigkeiten entsprechend den Vergütungsgruppen Kr. Va mit Aufstieg
nach Kr. VI, Kr. V mit Aufstieg nach Kr. Va und weiterem Aufstieg nach Kr. VI

- in der Stufe 2 den Tabellenwert der Stufe 3,
- in der Stufe 3 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 8 Stufe 3,
- in der Stufe 4 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 8 Stufe 4,
- in der Stufe 5 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 9b Stufe 3,
- in der Stufe 6 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 9b Stufe 4,

b)  in der Entgeltgruppe 7 bei Tätigkeiten entsprechend den Vergütungsgruppen Kr. V mit Aufstieg
nach Kr. VI

- in der Stufe 1 den Tabellenwert der Stufe 2,
- in der Stufe 2 den Tabellenwert der Stufe 3,
- in der Stufe 3 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 8 Stufe 3,
- in der Stufe 4 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 8 Stufe 4,
- in der Stufe 5 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 9b Stufe 3,
- in der Stufe 6 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 9b Stufe 4,

c)  in der Entgeltgruppe 7 bei Tätigkeiten entsprechend der Vergütungsgruppe Kr. V mit Aufstieg
 nach Kr. Va

- in der Stufe 4 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 8 Stufe 4,
- in der Stufe 5 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 8 Stufe 5,
- in der Stufe 6 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 8 Stufe 6,

d)  in der Entgeltgruppe 7 bei Tätigkeiten entsprechend der Vergütungsgruppe Kr. IV mit Aufstieg
 nach Kr. V und weiterem Aufstieg nach Kr. Va

- in der Stufe 4 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 8 Stufe 4,
- in der Stufe 5 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 8 Stufe 5,
- in der Stufe 6 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 8 Stufe 6,

e)  in der Entgeltgruppe 7 bei Tätigkeiten entsprechend der Vergütungsgruppe Kr. IV mit Aufstieg
 nach Kr. V

- in der Stufe 4 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 8 Stufe 4,
- in der Stufe 5 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 8 Stufe 5,

f) in der Entgeltgruppe 4 bei Tätigkeiten entsprechend den Vergütungsgruppen Kr. II mit Aufstieg
 nach Kr. III und weiterem Aufstieg nach Kr. IV sowie Kr. III mit Aufstieg nach Kr. IV

- in der Stufe 4 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 6 Stufe 4,
- in der Stufe 5 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 6 Stufe 5,
- in der Stufe 6 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 6 Stufe 6,

g) in der Entgeltgruppe 3 bei Tätigkeiten entsprechend der Vergütungsgruppe Kr. I mit Aufstieg nach
 Kr. II

- in der Stufe 6 den Tabellenwert der Entgeltgruppe 4 Stufe 6.



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